Preise in €
(Berechnung für 30,42 Tage)
Neu ist der nach Aufenthaltsdauer gestaffelte Leistungszuschlag der Pflegekassen, so dass sich rechnerisch der Eigenanteil der Bewohner entsprechend verringert. Bei Bewohnern, die Zuschuss vom Bezirk Oberbayern erhalten wird der Leistungszuschlag entsprechend der Aufenthaltsdauer von der Leistung des Bezirks in Abzug gebracht, d.h., die Rente wird vollumfänglich bzw. nach Bescheid des Bezirks Oberbayern als Eigenanteil weiterhin eingesetzt.